Inzell – Fachtagung Arbeitsrecht 2026: Miteinander im Betrieb
Die Fachtagung Arbeitsrecht 2026 beschäftigt sich mit dem Zusammenwirken von Arbeitnehmervertretungen und den rechtlichen Rahmenbedingungen im Betrieb. Im Mittelpunkt stehen die Zusammenarbeit von Gewerkschaften und Betriebsräten sowie die Kooperation von Betriebsrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung und Schwerbehindertenvertretung. Auch die Zusammenarbeit mit Gremien der Unternehmensbestimmung, der Arbeitgeberseite und weiteren betrieblichen Funktionsträgern wird betrachtet. Dazu gehören unter anderem Datenschutzbeauftragte und Betriebsärzte. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf innergremialen Abstimmungs- und Kooperationsprozessen. Die Tagung verbindet rechtliche Einordnung mit Beispielen aus der betrieblichen Praxis. Gemeinsam mit Expertinnen, Experten und Praktikerinnen und Praktikern werden Perspektiven der Rechtsentwicklung diskutiert. Die Veranstaltung richtet sich damit auch auf die Frage, wie betriebliche Mitbestimmung zeitgemäß weiterentwickelt werden kann. Anmeldeschluss ist der 06.11.2026.
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